Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH versteht Compliance als einen unverzichtbaren Bestandteil ihrer Unternehmenskultur. Sie steht für Integrität, Verlässlichkeit und rechtlich einwandfreies Handeln – zentrale Werte, die unser Selbstverständnis als verantwortungsbewusster Marktteilnehmer prägen. Compliance erfüllt darüber hinaus eine präventive Funktion im Rahmen unseres Risikomanagements mit dem Ziel, mögliche Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und konsequent zu vermeiden.
Unter Compliance verstehen wir die konsequente Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, interner Richtlinien, Anweisungen sowie ethischer Grundsätze, die für unsere Geschäftstätigkeit verbindlich sind. Unsere Geschäftspraktiken orientieren sich an den Maßstäben der Rechtmäßigkeit und ethischen Redlichkeit.
Das Compliance-Management der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH richtet sich in Anlehnung dabei nach den anerkannten internationalen Standards:
Ziel des Compliance-Systems ist es, ein unternehmensweites Umfeld zu schaffen, das regelkonformes Verhalten fördert und unzulässige Handlungen wirksam verhindert. Durch strukturierte Maßnahmen soll insbesondere Korruption, Betrug und Untreue bereits im Vorfeld vermieden werden. Etwaiges Fehlverhalten wird systematisch untersucht und erforderlichenfalls mit angemessenen Maßnahmen geahndet.
Das implementierte Compliance-Management-System der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH gewährleistet die Einhaltung aller relevanten rechtlichen und unternehmensinternen Vorgaben. Die operative Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance-Systems liegt beim Beauftragten für Compliance, Herrn Frank Schreiber.
Zur Stärkung der Integrität und zur vertrauensvollen Bearbeitung möglicher Verdachtsfälle steht Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten zusätzlich ein externer, unabhängiger Rechtsanwalt als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Der externe Ansprechpartner nimmt Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße entgegen, berät Hinweisgebende vertraulich und leitet – bei ausdrücklicher Zustimmung – die relevanten Informationen anonymisiert an die zuständigen Stellen innerhalb des Unternehmens weiter.
Kontakt:
Scheurmann Schraad & Partner Rechtsanwälte mbB
Dudenstraße 14
36251 Bad Hersfeld
Telefon: 06621 5078-0
Fax: 06621 5078-40
E-Mail: kanzlei@scheurmann-schraad.de
Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner sowie Dritte haben die Möglichkeit, potenzielles Fehlverhalten oder Compliance-Verstöße innerhalb der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH – auf Wunsch auch anonym – einem externen Ombudsmann zu melden. Dieser unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet einen vertraulichen und professionellen Umgang mit eingehenden Hinweisen.
Die Eigentümer und die Geschäftsleitung der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH bekennen sich ausdrücklich zur nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und verpflichten sich zu folgenden Grundsätzen:
Der Verhaltenscodex gilt für alle Mitarbeitenden der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH. Bei Widersprüchen mit nationalem Recht gilt stets die strengere Rechtsnorm.
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben sowie unternehmensinterner Regelwerke. Die persönliche Integrität jedes Einzelnen trägt maßgeblich zur Glaubwürdigkeit des Unternehmens bei.
Geschäfts- und Betriebsinterna sind sowohl während der Beschäftigung als auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln und dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
Das professionelle Auftreten aller Mitarbeitenden prägt das Ansehen der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH. Jeder Mitarbeitende ist angehalten, die Auswirkungen seines Handelns auf die Reputation des Unternehmens zu reflektieren.
Ein respektvoller und wertschätzender Umgang ist Grundvoraussetzung für ein inklusives Arbeitsumfeld. Diskriminierung, Mobbing, Einschüchterung sowie jede Form der Belästigung werden nicht geduldet.
Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte, insbesondere dem Schutz vor Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Gewährleistung sicherer, fairer und gesunder Arbeitsbedingungen
Die Meinungsfreiheit und das Recht auf gewerkschaftliche Organisation werden ausdrücklich anerkannt und respektiert.
Ein integriertes Managementsystem stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben im Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz eingehalten werden. Vorgesetzte und Mitarbeitende sind gleichermaßen für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich.
Der Schutz personenbezogener Daten ist verpflichtend. Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Vorschriften; Datenschutzverletzungen sind unverzüglich zu melden.
Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH sieht sich in der Verantwortung, durch ihre Geschäftstätigkeit einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Dazu zählen:
Nachhaltigkeit bildet das Leitmotiv aller unternehmerischen Entscheidungen der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH. Kurzfristige, nicht nachhaltige Strategien werden konsequent vermieden. Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in alle Geschäftsprozesse ist fester Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Ziel ist es, über eine systematische Nachhaltigkeitsbewertung eine kontinuierliche Verbesserung und ein hohes Nachhaltigkeitsranking zu erreichen.
Mitarbeitende sind verpflichtet, Betriebsmittel verantwortungsvoll zu verwenden und die Unternehmensinteressen gewissenhaft zu vertreten. Die Einhaltung von Ordnung, Sorgfalt und Loyalität ist für den langfristigen Unternehmenserfolg unerlässlich
Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH bekennt sich zu Nulltoleranz gegenüber Korruption, Vorteilsgewährung und unlauterem Wettbewerb. Die Bekämpfung von Bestechung ist Teil der aktiven Unternehmensverantwortung.
Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH verpflichtet sich uneingeschränkt zur Einhaltung der Grundsätze eines freien und fairen Wettbewerbs. Die Akquisition von Aufträgen erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Leistungsfähigkeit, Qualität und Verlässlichkeit – niemals durch unlautere Mittel.
Unzulässig sind insbesondere:
Korruption, Vorteilsgewährung oder das Anbieten bzw. Annehmen unrechtmäßiger oder unlauterer Vorteile – ob direkt oder indirekt – sind strikt untersagt. Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können, werden nicht toleriert.
Im Umgang mit Wettbewerbern ist besondere Sorgfalt geboten. Der Austausch sensibler Informationen, insbesondere solcher, die Rückschlüsse auf Preise, Marktstrategien, Kapazitätsauslastungen oder zukünftiges Marktverhalten der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH oder ihrer Wettbewerber ermöglichen, ist untersagt.
Die Integrität unternehmerischer Entscheidungen erfordert die Vermeidung persönlicher Interessenkonflikte. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte zwischen privaten und geschäftlichen Belangen umgehend und offen gegenüber ihren Vorgesetzten zu kommunizieren. Entscheidungen im Namen des Unternehmens dürfen ausschließlich auf Grundlage objektiver, sachlicher Kriterien getroffen werden.
Einladungen und Geschenke dürfen nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sowie der geltenden internen Compliance-Regeln ausgesprochen oder angenommen werden. Es gelten folgende Grundsätze:
Zuwendungen sind unzulässig, wenn sie auf eine unfaire Einflussnahme abzielen, oder Verpflichtungen und Abhängigkeiten begründen können. Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH akzeptiert ausschließlich Höflichkeitsgesten, die den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechen. Gleiches gilt spiegelbildlich für Geschenke und Einladungen durch Lieferanten.
Spenden- und Sponsoringaktivitäten der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH erfolgen transparent, freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere im Hinblick auf Gemeinnützigkeit und Antikorruption – ist dabei zwingende Voraussetzung. Unzulässige oder verdeckte Zuwendungen sind ausgeschlossen.
Verstöße gegen die oben genannten Grundsätze werden nicht geduldet und können arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH erwartet von allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Führungskräften eine aktive Mitwirkung an der Einhaltung der Unternehmenswerte.
In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches auf der EU-Richtlinie 2019/1937 basiert, stellt die GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH eine interne Meldestelle zur Verfügung. Diese bietet Personen, die im beruflichen Kontext Kenntnis über mögliche Verstöße gegen geltendes Recht erlangen, die Möglichkeit zur sicheren und vertraulichen Meldung – ohne Angst vor Repressalien.
Die interne Meldestelle steht insbesondere folgenden Gruppen offen (§ 16 Abs. 1 HinSchG):
Meldungen können sich u. a. auf folgende Sachverhalte beziehen:
Die interne Meldestelle garantiert Vertraulichkeit, Anonymität auf Wunsch und professionelles Fallmanagement im Sinne des Schutzes der hinweisgebenden Person.
Hinweisgebende Personen können ihre Meldungen über verschiedene Kanäle abgeben. Diese umfassen:
Meldungen können auf Wunsch anonym erfolgen oder unter Angabe von Kontaktdaten bzw. eines individuellen Meldekontakts eingereicht werden.
Alle eingehenden Meldungen werden in Übereinstimmung mit § 8 HinSchG streng vertraulich behandelt und revisionssicher dokumentiert. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der in der Meldung benannten oder betroffenen Personen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Der Zugang zu den Daten ist ausschließlich den mit der Bearbeitung und Veranlassung von Folgemaßnahmen betrauten Personen vorbehalten.
Eine Offenlegung personenbezogener Daten erfolgt nur:
Das Hinweisverfahren ist strukturiert und folgt einem klar definierten Ablauf:
Die inhaltliche Verantwortung für die Aufarbeitung und Abstellung festgestellter Missstände verbleibt bei der GUT GleisunterhaltungsTechnik GmbH.
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden lediglich die zur Bearbeitung notwendigen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Kontaktdaten) elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Die Aufbewahrung der Dokumentation erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben: